Hilfen zur Erziehung

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Hilfen zur Erziehung

Kinder und Jugendliche sollen zu selbstständigen Persönlichkeiten heranwachsen. Manchmal bleiben auf dem Weg dorthin Konflikte oder auch Krisen nicht aus. In schwierigen Situationen können Eltern oder andere sorgeberechtigte Personen auf Hilfen zur Erziehung vertrauen. Sie erhalten intensive Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeangebote durch professionelle Fachkräfte. 

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Hilfe für Kinder und Eltern

Die Hilfen zur Erziehung dienen der Fürsorge von Kindern und Jugendlichen. Sie sollen sich zu selbstständigen Erwachsenen entwickeln können, die ihr Leben in die eigenen Hände nehmen. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Erziehungskompetenz wird gestärkt, damit sie ihre Alltagsprobleme, Konflikte und Krisen aus eigener Kraft meistern können.

Bei jeder Hilfe zur Erziehung werden die Kinder und Jugendlichen stets als Persönlichkeit respektiert und ernst genommen.

Eltern haben ein Recht auf Hilfen zur Erziehung

Eltern oder andere Personen mit einem Sorgerecht für Kinder und Jugendliche (Großeltern, Pflegeeltern, Vormund) haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Hilfen zur Erziehung. Bei Erziehungsproblemen oder wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen gefährdet ist, können Eltern sich an das Jugendamt wenden. Die Mitarbeiter sind verpflichtet zu helfen. Junge Volljährige können auch selber zum Jugendamt gehen.

Hilfen zur Erziehung sind freiwillig. Niemand ist verpflichtet, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.

Einige Maßnahmen des Jugendamtes gehen über die Erziehungshilfen hinaus, etwa wenn Kinder oder Jugendliche in Obhut genommen werden. Solche Maßnahmen werden jedoch laut Gesetz nur dann angewendet, wenn das Wohl von Kindern und Jugendlichen unmittelbar gefährdet ist. 

  • An wen richten sich die Hilfen zur Erziehung?

    Erziehungshilfen richten sich an alle Menschen mit Kindern, die Hilfe benötigen bei

    • der Erziehung,
    • der Haushaltsführung,
    • der Bewältigung des Familienalltags
    • familiären Krisen durch Trennung oder Scheidung, durch einen Todesfall in der Familie, durch Suchtprobleme, durch Gewalt oder Vernachlässigung,
    • psychischen Problemen,
    • der Überwindung von Armut oder Arbeitslosigkeit,
    • schwierigen Phasen in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel bei Konflikten in der Pubertät, bei problematischen Übergängen (etwa einem Wechsel der Schule oder dem Beginn einer Ausbildung) oder bei fehlender Förderung.
  • Welche unterschiedlichen Hilfen gibt es?

    Es gibt sehr unterschiedliche Formen von Hilfen zur Erziehung. Das Jugendamt klärt in intensiven Gesprächen mit den Eltern und den Kindern und Jugendlichen deren Bedürfnisse ab. Dann legen die Beteiligten die Form und den Umfang einer Hilfe fest. Das Deutsche Rote Kreuz bietet viele Formen von Hilfen zur Erziehung an. 

  • Die endgültige Entscheidung liegt bei der Familie

    Nachdem die Eltern, das Jugendamt und die Jugendlichen oder Kinder gemeinsam festgelegt haben, welche Hilfen infrage kommen, suchen die Eltern und das Jugendamt gemeinsam eine Einrichtung beziehungsweise einen Dienst aus, der die gewünschten Hilfen anbietet – einen sogenannten Träger. Bei der Wahl des Trägers entscheiden die Eltern.

    Das DRK ist einer dieser Träger. Es verfügt an vielen Orten in Deutschland über ein Angebot an Erziehungshilfen. 

  • Download und Links

    Mehr Informationen zu Hilfen zur Erziehung im DRK können Sie der Broschüre "Hilfen zur Erziehung" entnehmen. Sie ist auf Deutsch, Türkisch, Arabisch und Russisch erschienen.

    Download Broschüre auf Deutsch

    Download Broschüre auf Türkisch

    Download Broschüre auf Arabisch

    Download Broschüre auf Russisch

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