Portrait eines jungen Mannes in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung Foto: D. Ende / DRK e.V.

Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben. Dieser Anspruch ermöglicht ihnen eine regelmäßige personale Unterstützung am Arbeitsplatz. Das Deutsche Rote Kreuz hält durch seine ambulanten Dienste und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen regional unterschiedliche Angebote der Teilhabe am Arbeitsleben vor.

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Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Sie bieten Menschen einen Arbeitsplatz, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu fördern und sie möglichst auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Für Menschen mit seelischer Behinderung oder psychischer Erkrankung gibt es teilweise besondere Angebote.

Die WfbM gliedern sich in:

  • den Eingangs- und Berufsbildungsbereich,
  • den Arbeitsbereich und
  • Betreuungs- und Fördergruppen.

Der Eingangs- und Berufsbildungsbereich bietet eine zeitlich begrenzte berufliche Orientierung, Ausbildung und Vorbereitung auf die Tätigkeit im Arbeitsbereich der WfbM.

Die Arbeitsbereiche einer Werkstatt können z. B. im Wäschereibetrieb, der Holzverarbeitung, der Verpackungsindustrie oder dem Garten- und Landschaftsbau liegen.

Über das angegliederte Integrationsmanagement erhalten Beschäftigte zusätzliche Bildungsangebote und haben die Möglichkeit, etwa über Außenarbeitsplätze der WfbM, den Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu erproben. 

Wenn aufgrund der Behinderung der Einsatz im Arbeitsbereich der Werkstatt ausgeschlossen ist, stehen Betreuungs- und Fördergruppen zur Gestaltung der Tagesstruktur zur Verfügung. Hier gibt es arbeitsähnliche Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Kreativ-, Bewegungs- und Wahrnehmungsübungen.

Teilhabe am Arbeitsleben – weitere Einrichtungen

  • Integrationsfachdienste (IFD)

    Integrationsfachdienste (IFD) sind ambulante professionelle Dienstleister, die schwerbehinderte Menschen bei der Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Zu den Aufgaben eines IFD zählt zudem Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, zu informieren und Hilfestellung zu geben. Hierzu arbeiten sie u.a. eng mit der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt, dem Rehabilitationsträger, der Schwerbehindertenvertretung sowie schulischen und beruflichen Einrichtungen zusammen.

  • Integrationsfirmen

    Integrationsfirmen sind in der Regel gemeinnützige Unternehmen, die Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt beschäftigen. Sie machen sich zur Aufgabe, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl durch die Beschäftigung als auch begleitend in ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen. Jede Form öffentlicher Unterstützung dient nicht dem Ausgleich unternehmerischer Risiken, sondern dem Ausgleich der Nachteile, die durch die besondere Struktur der Belegschaft entstehen. 

  • Tages(förder)stätten

    Die Tagesförderstätten sind teilstationäre Einrichtungen im Sinne des § 13 SGB XII zum Erwerb praktischer Kenntnisse. Sie unterstützen Menschen mit Behinderung durch tagesstrukturierende Maßnahmen im körperlichen, sprachlichen, lebenspraktischen und gestalterischen Bereich. Eine möglichst autonome Lebensführung soll damit aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden. Darüber hinaus fördern sie die Weiterentwicklung der Persönlichkeit im sozialen, musischen und kreativen Bereich.